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Der Kleingarten,
auch Schrebergarten, bezeichnet eine Anlage von Gartengrundstücken, oft
entlang von Bahnlinien, die von Vereinen (Kleingartenvereinen) verwaltet
und günstig an Mitglieder verpachtet werden. Sie sollen der Erholung in
der Natur dienen und Stadtbewohnern den Anbau von Obst und Gemüse
ermöglichen. Die von den Gemeinden pachtbaren Grundstücke werden auch
als Grabeland bezeichnet.
Die Kleingartenbewegung geht auf Dr. Daniel Gottlob Moritz Schreber
zurück, einen Arzt und Reformpädagogen aus Leipzig.
1864 gründete der Leipziger Pädagoge und Schuldirektor Dr. phil. Ernst
Innozenz Hauschild den "Schreberverein", den er nach seinem
verstorbenen Kollegen und Mitstreiter Schreber benannte. Hauschild
pachtete eine Spielwiese und legte dort kleine Blumengärten an, die von
Schulkindern bepflanzt und gepflegt werden sollten. Bald gingen diese
Gärtchen in die Obhut der Eltern über und 1869, als die Initiative
bereits rund 100 Parzellen umfasste, gab sie sich eine Vereinssatzung.
Geräteschuppen, Lauben und Zäune wurden errichtet, und 1891 waren
bereits 14 weitere Schrebervereine in Leipzig gegründet worden. Die
historische Kleingartenanlage "Dr. Schreber" steht heute unter
Denkmalschutz.
Kleingartengebiete wurden vielerorts in Europa ausgewiesen, um der
Bevölkerung vor allem in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg eine
bessere Ernährung zu ermöglichen.
Heute findet man in diesen Gärten aber auch Zierpflanzen, die einen
positiven optischen Eindruck erzeugen oder angenehm duften. Daneben sind
Hecken zur Eingrenzung weit verbreitet. Der Begriff der
Kleingärtnerischen Nutzung wird immer wieder lebhaft diskutiert. Im §1
Absatz 1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) aus dem Jahre 1983 wird
dokumentiert, was der Gesetzgeber darunter versteht. |